Energieausweis

 
 
 

Der Energieausweis ist seit dem 01. Oktober 2007 gesetzlich vorgeschrieben!

Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:

Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis bis zum 1.Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1.Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 01.Juli 2009 den Energieausweis haben.

Bei Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Daher eine Empfehlung: Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in jedem
Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schafft eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.

 

 

Der Energieausweis wird folgendermaßen unterschieden:

Bedarfsausweis (Wohngebäude)

Beim Bedarfsausweis wird der Energiekennwert unter Berücksichtigung des Gebäudezustandes ermittelt. Der Bedarfsausweis ist gesetzlich für alle Wohngebäude unabhängig vom Alter oder der Anzahl der Wohneinheiten zugelassen.                                                                                                     Vorteil: Hohe Aussagekraft

Verbrauchsausweis (Wohngebäude)

Die einfachste und günstigste Alternative für Ihren Energieausweis. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Verbrauchsangaben. Für alle bestehenden Wohngebäude möglich, die nach dem 1.11.1977 (Bauantrag) errichtet worden sind und für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten (altersunabhänig).                                                                  Vorteil: Nur wenige Daten erforderlich

Neubau

Bei Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich, da keine Verbrauchswerte vorliegen.

Verbrauchsausweis (Nichtwohngebäude)

Der Verbrauchsausweis ist gesetzlich für alle Nichtwohngebäude unabhängig vom Alter des Gebäudes zugelassen. Es sind Verbrauchsangaben für die Heizung und den Stromverbrauch jeweils über einen Zeitraum von 3 Heizperioden erforderlich.